Beitragsordnung des KKI Essen e.V.

Gemäß § 14 der Vereinssatzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 17.02.2013 diese Beitragsordnung beschlossen.
Beiträge im Sinne dieser Beitragsordnung sind die Mitgliedsbeiträge, die Bootsplatzgebühren, die Aufnahmegebühren und die Ersatzzahlungen für Pflichtleistungen.

Beiträge werden mittels Einzugsermächtigung durch den Verein erhoben. Der Beitragseinzug kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gewünscht werden. Beiträge sind im Voraus fällig. Auf Antrag entscheidet der Vorstand über die Stundung fälliger Beiträge.

Mitgliedsbeiträge
Erwachsene€ 10,50
Ehepaare€ 15,00
Kinder (0-5 Jahre)Beitragsfrei
Schüler (6-13 Jahre)€ 2,50
Jugendliche (14-17 Jahre)€ 4,00
Auszubildende/Studenten€ 6,00
Bootsplatzgebühr pro Boot/Monat€ 2,50
(1 Boot pro Mitglied)
je weiteres Boot€ 3,50
Aufnahmegebühr Einzelmitglieder€ 63,00
Aufnahmegebühr Ehepaare€ 93,00


Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn der Gastzeit zu einem Drittel und der Restbetrag bei Aufnahme als Vollmitglied fällig.
Für Juniormitglieder wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
Jugendliche, die während ihrer Vereinszugehörigkeit das 18. Lebensjahr erreichen, werden ohne Aufnahmegebühr übernommen, wenn sie bei Vollendung des 17. Lebensjahres bereits Mitglieder des Vereins waren.

Pflichtleistungen: Gemeinschaftsdienste

Im Alter von 18 - 60 Jahren sind von den männlichen Mitgliedern jährlich zu den vorgegebenen Terminen 10 Pflichtarbeitsstunden, von den weiblichen Mitgliedern 5 Pflichtarbeitsstunden zu leisten und am Ende der Saison ist das Bootshaus winterfest zu  machen. Gäste nehmen zeitanteilig ab dem auf den Aufnahmeantrag folgenden Monat am Arbeitsdienst teil. Arbeitsstunden können auch nach Absprache mit dem Hauswart geleistet werden.


Frühjahrs- und Hausputz:
Das Bootshaus ist von allen Mitgliedern im Alter von 18 - 60 Jahren und den Jugendlichen im Alter von 14 -17 zu den vorgegebenen Terminen zu reinigen.
Für das Winterfestmachen und für den Frühjahrsputz werden jeweils zwei Alternativtermine angeboten.
Die Durchführung aller Dienste ist von den Mitgliedern durch Unterschrift auf den Aushängen am schwarzen Brett zu erklären.
Ersatzweise wird für jeden nicht geleisteten Putzdienst ein Betrag von 20,00 € und für jede nicht geleistete Arbeitsstunde und für jedes nicht geleistete Winterfestmachen ein Betrag von  16,00 € erhoben. Jugendliche zahlen die Hälfte.

Vereinsmitglieder über 60 Jahren sind eingeladen, an den Diensten teilzunehmen.

In Absprache mit dem Hauswart können Arbeitsstunden ins nächste Jahr übertragen werden.

 

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